Vorankündigung
Fristgerechte Erstellung und Übermittlung an die zuständige Behörde.
Baustellenkoordination · BaustellV
Sobald auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, verlangt die Baustellenverordnung einen Koordinator – die Verantwortung dafür liegt beim Bauherrn. Wir übernehmen die Koordination: von der Planungsphase bis zur letzten Abnahme.
Ihre Pflicht als Bauherr
Die Baustellenverordnung (BaustellV) nimmt den Bauherrn in die Verantwortung – nicht die ausführenden Firmen. Diese Pflichten sollten Sie kennen. Unabhängig vom einzelnen Bauvorhaben benötigt jeder Arbeitgeber zudem eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa).
Unsere Leistungen als SiGeKo
Fristgerechte Erstellung und Übermittlung an die zuständige Behörde.
Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
Arbeitsschutz von Anfang an mitgeplant – bevor der erste Bagger rollt.
Abstimmung der Gewerke, gemeinsame Schutzeinrichtungen, Baustellenordnung.
Regelmäßige, dokumentierte Begehungen mit klaren Maßnahmen.
Damit auch Wartung und Instandhaltung nach Bauende sicher bleiben.
Einsatzgebiet
Von Hanau im Main-Kinzig-Kreis aus betreuen wir Baustellen im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Für größere Bauvorhaben übernehmen wir die Koordination bundesweit.
Je früher die Koordination beginnt, desto reibungsloser läuft die Baustelle. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Pflichten für Ihr Vorhaben gelten.