Arbeitssicherheit · ASiG · DGUV Vorschrift 2

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) – im Rhein-Main-Gebiet & bundesweit

Ab dem ersten Beschäftigten sind Sie gesetzlich zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet. Wir übernehmen das für Sie – planbar, wirtschaftlich und ohne eigene Vollzeitstelle. Ein fester Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.

Ihre gesetzliche Pflicht

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Kurz gesagt: jeder Arbeitgeber. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 schreiben die Betreuung ab dem ersten Beschäftigten vor – unabhängig von Branche und Größe. Wird auf Baustellen gearbeitet, kommt häufig die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) hinzu; wer den Arbeitsschutz systematisch verankern möchte, führt ihn im Managementsystem nach ISO 45001 zusammen.

Das fordert der Gesetzgeber

  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG § 5)
  • Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 – abhängig von Betriebsgröße und Gefährdungsklasse
  • Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten (ArbSchG § 5)
  • Regelmäßige, dokumentierte Unterweisungen der Beschäftigten
  • Nachweisbare Dokumentation gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden

Das riskieren Sie ohne Betreuung

  • Bußgelder bei Kontrollen durch Amt für Arbeitsschutz oder Berufsgenossenschaft
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Organisationsverschulden
  • Regressforderungen der Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall
  • Nachteile bei Ausschreibungen, die Arbeitsschutz-Nachweise fordern
  • Im Ernstfall: Baustopp oder Stilllegung von Anlagen

Unsere Leistungen als externe SiFa

Das übernehmen wir für Sie

Gefährdungsbeurteilungen

Rechtssichere Erstellung und Fortschreibung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten.

Betriebsbegehungen

Regelmäßige Begehungen mit dokumentierten Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.

Unterweisungen

Wirksame, nachweisbare Unterweisungen Ihrer Beschäftigten – vor Ort oder digital.

ASA-Sitzungen

Organisation und Moderation des Arbeitsschutzausschusses (ab 20 Beschäftigten Pflicht).

Unfallanalysen

Ursachenanalyse nach Unfällen und Beinaheunfällen – damit es nicht wieder passiert.

Dokumentation & Nachweise

Belastbare Unterlagen für Berufsgenossenschaft, Behörden und Auftraggeber.

Extern statt intern

Warum sich die externe SiFa rechnet

Ihre Vorteile

  • Keine Ausbildungskosten (die SiFa-Ausbildung dauert i. d. R. über 2 Jahre)
  • Keine Vollzeitstelle, keine Vertretungslücken bei Urlaub oder Krankheit
  • Sie zahlen nur die gesetzlich ermittelten Einsatzzeiten
  • Erfahrung aus vielen Betrieben und Branchen fließt in Ihren Betrieb ein
  • Fester Ansprechpartner statt wechselnder Berater

So starten wir

  • Kostenloses Erstgespräch: Wir ermitteln Ihr Betreuungsmodell und Ihre Einsatzzeiten
  • Transparentes Angebot – Festpreis oder nach Aufwand, ohne versteckte Kosten
  • Bestandsaufnahme mit Erstbegehung Ihres Betriebs
  • Laufende Betreuung mit festem Rhythmus und klaren Berichten

Einsatzgebiet

Vor Ort im Rhein-Main-Gebiet – und bundesweit

Unser Standort ist Hanau im Main-Kinzig-Kreis. Regelmäßige Begehungen und Termine vor Ort leisten wir im gesamten Rhein-Main-Gebiet – überregionale Betreuung ist bundesweit möglich, kombiniert aus Vor-Ort-Terminen und digitaler Zusammenarbeit.

Erfüllen Sie Ihre SiFa-Pflicht – ab sofort.

Im kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir Ihr Betreuungsmodell und Ihre gesetzlichen Einsatzzeiten – unverbindlich und verständlich erklärt.