Gefährdungsbeurteilungen
Rechtssichere Erstellung und Fortschreibung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten.
Arbeitssicherheit · ASiG · DGUV Vorschrift 2
Ab dem ersten Beschäftigten sind Sie gesetzlich zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet. Wir übernehmen das für Sie – planbar, wirtschaftlich und ohne eigene Vollzeitstelle. Ein fester Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.
Ihre gesetzliche Pflicht
Kurz gesagt: jeder Arbeitgeber. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 schreiben die Betreuung ab dem ersten Beschäftigten vor – unabhängig von Branche und Größe. Wird auf Baustellen gearbeitet, kommt häufig die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) hinzu; wer den Arbeitsschutz systematisch verankern möchte, führt ihn im Managementsystem nach ISO 45001 zusammen.
Unsere Leistungen als externe SiFa
Rechtssichere Erstellung und Fortschreibung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten.
Regelmäßige Begehungen mit dokumentierten Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.
Wirksame, nachweisbare Unterweisungen Ihrer Beschäftigten – vor Ort oder digital.
Organisation und Moderation des Arbeitsschutzausschusses (ab 20 Beschäftigten Pflicht).
Ursachenanalyse nach Unfällen und Beinaheunfällen – damit es nicht wieder passiert.
Belastbare Unterlagen für Berufsgenossenschaft, Behörden und Auftraggeber.
Extern statt intern
Einsatzgebiet
Unser Standort ist Hanau im Main-Kinzig-Kreis. Regelmäßige Begehungen und Termine vor Ort leisten wir im gesamten Rhein-Main-Gebiet – überregionale Betreuung ist bundesweit möglich, kombiniert aus Vor-Ort-Terminen und digitaler Zusammenarbeit.
Im kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir Ihr Betreuungsmodell und Ihre gesetzlichen Einsatzzeiten – unverbindlich und verständlich erklärt.