Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der QMSafety, Inhaber Pascal Patton (nachfolgend „QMSafety" oder „der Auftragnehmer"), eingetragen beim Finanzamt Hanau, gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Auditierungs-, Schulungs- und Compliance-Dienstleistungen im Bereich Managementsysteme (ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 22000, ISO 27001, DIN 77200, HACCP u.a.) sowie im Bereich Arbeitssicherheit und Bauwesen (Sifa gem. ASiG, SiGeKo gem. BaustellV, Bauberatung). Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner.
QMSafety wird als Einzelunternehmen von Pascal Patton geführt und bietet das gesamte Leistungsspektrum integrierter Managementsysteme und betrieblicher Sicherheit aus einer Hand an. Zur Erbringung von Leistungen können qualifizierte freie Mitarbeiter und Subunternehmer hinzugezogen werden (vgl. § 2.4).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden – auch bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, QMSafety stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.
Diese AGB gelten für alle zwischen QMSafety, Inhaber Pascal Patton (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „QMSafety") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „AG") geschlossenen Verträge über:
- Beratungsleistungen im Bereich Qualitäts-, Umwelt-, Energie-, Informationssicherheits- und Arbeitssicherheitsmanagement
- Entwicklung, Einführung und Pflege von Managementsystemen nach ISO-Normen und branchenspezifischen Standards
- Durchführung interner Audits, Lieferantenaudits (Second-Party) und Zertifizierungsvorbereitung
- Schulungen, Trainings und Workshops zu normativen Anforderungen
- Übernahme von Compliance-Beauftragten-Funktionen (Brandschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter etc.)
- Erstellung von Dokumenten, Handbüchern, Verfahrensanweisungen und sonstigen Managementsystem-Unterlagen
- HACCP-Konzepterstellung und Lebensmittelsicherheitsmanagement nach ISO 22000
- Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft (Sifa) gemäß ASiG – Betreuung und Beratung des Auftraggebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß BaustellV auf Baustellen des Auftraggebers
- Bauberatung und baubezogene Compliance-Leistungen (Bauprojektbegleitung, Gefährdungsbeurteilungen Bau, Koordination nach DGUV)
Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln (§ 14 BGB). Sofern diese Voraussetzung nicht vorliegt, ist QMSafety berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Individuelle Vertragsabreden (insbesondere in Dienstleistungsverträgen, Angeboten und Auftragsbestätigungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Abreden trägt die Partei die Beweislast, die sich auf sie beruft.
QMSafety ist ein Einzelunternehmen. Inhaber und alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers ist Pascal Patton. Das Leistungsangebot umfasst zwei aufeinander abgestimmte Fachbereiche, die das gesamte Spektrum integrierter Managementsysteme und betrieblicher Sicherheit aus einer Hand abdecken:
Beratung, Einführung und Pflege von Managementsystemen sowie Übernahme von Compliance-Beauftragtenfunktionen.
Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft, Sicherheitskoordination auf Baustellen und baubezogene Compliance.
QMSafety wird durch den Inhaber Pascal Patton vertreten. Rechtsverbindliche Erklärungen, Angebote und Vertragsabschlüsse im Namen von QMSafety erfolgen durch den Inhaber oder durch von ihm ausdrücklich bevollmächtigte Personen.
QMSafety ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen, insbesondere im Fachbereich Managementsysteme und Compliance. Diese werden vertraglich auf gleichwertige Qualitäts-, Geheimhaltungs- und Datenschutzstandards verpflichtet (vgl. § 9). Vertragspartner des Auftraggebers bleibt stets ausschließlich QMSafety; zwischen dem Auftraggeber und eingesetzten Dritten entstehen keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen.
QMSafety schuldet stets die vertraglich vereinbarte Leistung als Ganzes, unabhängig davon, durch welche Personen die Leistung im Innenverhältnis erbracht wird. Die Einschaltung freier Mitarbeiter oder Subunternehmer lässt die Verantwortung von QMSafety gegenüber dem Auftraggeber unberührt.
Angebote von QMSafety sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bindungsfrist beträgt, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum.
Der Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Auftragsbestätigung durch QMSafety, (b) beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages oder (c) Beginn der Leistungserbringung nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Eine mündliche Beauftragung begründet keinen Anspruch auf Leistungserbringung.
Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder dem Dienstleistungsvertrag. QMSafety schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine fachgerecht erbrachte Dienstleistung (Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB). Eine abweichende Werkvertrags-Klassifizierung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) sind schriftlich zu beantragen. QMSafety wird innerhalb von 10 Werktagen ein Änderungsangebot unterbreiten. Mehraufwand, der ohne vorherige Vereinbarung entsteht, weil der Auftraggeber nachträglich Anforderungen ändert oder erweitert, wird nach dem gültigen Stundensatz abgerechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, QMSafety alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund mangelhafter oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von QMSafety; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für betriebliche Entscheidungen, die auf Grundlage von Empfehlungen oder Arbeitsergebnissen von QMSafety getroffen werden. QMSafety ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen zu überprüfen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Bei der Übernahme von Aufgaben als Sicherheitsfachkraft (Sifa) oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) verbleibt die arbeitgeberseitige Gesamtverantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes beim Auftraggeber. QMSafety berät und unterstützt im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfangs; die Umsetzung von Maßnahmen, die Bereitstellung erforderlicher Ressourcen sowie die Durchsetzung gegenüber Beschäftigten und Nachunternehmern obliegen dem Auftraggeber. Bei SiGeKo-Mandaten stellt der Auftraggeber rechtzeitig alle Planungsunterlagen, den Bauzeitenplan sowie Zugang zur Baustelle bereit.
Der Auftraggeber benennt einen qualifizierten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Bei Wechsel des Ansprechpartners ist QMSafety unverzüglich zu informieren. Durch Änderung des Ansprechpartners entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Sofern Leistungen den Zugang zu IT-Systemen des Auftraggebers erfordern, stellt dieser die notwendigen Zugangsdaten und Berechtigungen zeitgerecht bereit. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Datensicherung verantwortlich; QMSafety übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch Zugang zu oder Arbeit in IT-Systemen des Auftraggebers entstehen.
Der Auftraggeber erklärt, alle für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einzuhalten. QMSafety ist nicht verpflichtet, bestehende Rechtsverstöße des Auftraggebers zu identifizieren oder zu melden, soweit dies nicht Gegenstand des Beratungsauftrags ist.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag. Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zum jeweils gültigen Stundensatz von QMSafety. Reise- und Nebenkosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet, soweit nicht anders vereinbart.
Die aktuellen Stundensätze sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. QMSafety behält sich das Recht vor, Stundensätze mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Laufende Projekte sind von Anpassungen ausgenommen, soweit der Projektauftrag eine Festpreisvereinbarung enthält.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist QMSafety berechtigt, eine Verzugspauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. QMSafety ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu suspendieren.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von QMSafety anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Bei Leistungen an EU-Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten mit gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG.
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von QMSafety ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zeitschätzungen.
Ereignisse höherer Gewalt (u.a. Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Ausfall wesentlicher Lieferanten) berechtigen QMSafety zur angemessenen Verlängerung von Fristen oder – nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen – zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden, gehen nicht zu Lasten von QMSafety. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend; entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Sofern Leistungen von QMSafety ausnahmsweise als Werkvertrag einzustufen sind (insbes. bei der Erstellung abgeschlossener Dokumentationswerke), hat der Auftraggeber das Arbeitsergebnis innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme und keine schriftliche Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung oder Übergabe, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Mängelrüge sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei berechtigter Mängelrüge hat QMSafety das Recht zur zweifachen Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung zu. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung sind nur bei erheblichen Mängeln und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zulässig.
QMSafety haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet QMSafety nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung, begrenzt auf 500.000 EUR pro Schadensfall, sofern keine Berufshaftpflichtversicherung mit höherer Deckungssumme greift.
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
- Entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden
- Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verursacht wurden
- Behördliche oder gerichtliche Entscheidungen, die auf Basis von QMSafety-Empfehlungen getroffen wurden
- Schäden durch nicht autorisierte Änderungen an von QMSafety erstellten Dokumenten
- Zertifizierungsergebnisse: QMSafety schuldet keine erfolgreiche Zertifizierung; Zertifizierungsentscheidungen liegen allein bei akkreditierten Zertifizierungsstellen
- Schäden aus der Nichtumsetzung empfohlener Arbeitsschutz- oder Baustellensicherheitsmaßnahmen durch den Auftraggeber, da die arbeitgeberseitige Gesamtverantwortung beim Auftraggeber verbleibt (vgl. § 4.3)
- Datenverlust beim Auftraggeber, soweit QMSafety keine Datensicherungspflicht trifft
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 2 Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch in 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Für Arglist gilt die gesetzliche Regelverjährung.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Prozessbeschreibungen, Auditergebnisse und finanzielle Informationen – dauerhaft geheim zu halten und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke außerhalb des Vertragsverhältnisses zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 5 Jahren und erstreckt sich auf den Inhaber sowie alle eingesetzten freien Mitarbeiter und Subunternehmer.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Weitergabe allgemein bekannt waren oder werden, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser AGB zurückzuführen ist, (b) der empfangenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter erfolgt auf Grundlage der DSGVO und des BDSG. QMSafety verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Soweit QMSafety im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
QMSafety ist berechtigt, zur Leistungserbringung angestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Diese werden vertraglich auf gleichwertige Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Qualitätsstandards verpflichtet. Der Auftraggeber wird über den Einsatz wesentlicher Subunternehmer informiert, sofern dies für die Leistungserbringung relevant ist.
Alle von QMSafety im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse (Dokumente, Handbücher, Konzepte, Präsentationen, Vorlagen, Software-Tools, Checklisten etc.) unterliegen dem Urheberrechtsschutz und verbleiben im geistigen Eigentum des Inhabers von QMSafety, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt QMSafety dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die erstellten Arbeitsergebnisse ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck im eigenen Unternehmen ein. Eine Weitergabe an Dritte, eine Unterlizenzierung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von QMSafety.
QMSafety ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss schriftlich widerspricht. Eine inhaltliche Darstellung von Projektdetails erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
Projektaufträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistungen oder dem vereinbarten Enddatum. Eine ordentliche Kündigung von Projektaufträgen ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Projektabschluss sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten; darüber hinaus ist QMSafety berechtigt, 20 % der noch nicht erbrachten Leistungen als Stornogebühr zu berechnen, sofern eine Wiederverwendung nicht möglich ist.
Verträge über die Übernahme von Compliance-Beauftragten-Funktionen sowie laufende Sifa- oder SiGeKo-Betreuungsmandate werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmals jedoch nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für QMSafety sind insbesondere: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, wesentliche Verletzung von Mitwirkungspflichten, Insolvenzantrag des Auftraggebers, Verletzung der Geheimhaltungspflicht sowie die Verletzung von Wettbewerbsverboten.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind beide Parteien verpflichtet, vertrauliche Unterlagen der anderen Partei auf Verlangen zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung keine freien Mitarbeiter oder Subunternehmer von QMSafety abzuwerben oder unter Umgehung von QMSafety direkt zu beauftragen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern/-honoraren der betroffenen Person fällig.
QMSafety unterliegt keinen Wettbewerbs- oder Mandantenschutzbeschränkungen gegenüber dem Auftraggeber, sofern nicht schriftlich gesondert vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von QMSafety als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. QMSafety ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Einzelverträgen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
QMSafety ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da die Leistungen ausschließlich an Unternehmer erbracht werden. Im Falle von Streitigkeiten sind die Parteien gehalten, zunächst eine außergerichtliche Einigung durch Verhandlung anzustreben. Für den Fall, dass eine Einigung nicht erzielt werden kann, steht der ordentliche Rechtsweg offen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von QMSafety auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. QMSafety ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis berechtigt.
QMSafety behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung in Textform widerspricht. QMSafety wird in der Mitteilung auf diese Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Unterlassens eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle des Widerspruchs gelten die bisherigen AGB für laufende Verträge fort; neue Verträge werden nur zu den geänderten AGB geschlossen.
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